Auch die käufliche Liebe ist Regulierungen unterworfen. Schließlich handelt es sich dabei um ein Geschäft, das behördlich angemeldet und regelmäßigen Kontrollen unterworfen ist. Woran sich Mitarbeiter und Unternehmer halten müssen, ist im Deutschland im Prostituiertenschutzgesetz (kurz ProstSchG) geregelt. Dieses wurde im Oktober 2016 erlassen und trat am 1. Jänner 2017 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist, den Schutz von Escort-Damen und –Herren zu verbessern und kriminelle Machenschaften zu unterbinden.
Was genau besagt das ProstSchG?
In jedem Gewerbe gibt es Maßnahmen, die zum Schutz der Arbeitnehmer dienen sollen. So auch bei den Escort-Services. Damit die Damen und Herren die gemeinsamen Stunden voll auskosten können und dabei Grenzen nicht überschritten werden, hat die Regierung dieses Gesetz erlassen. Eine der Neuheiten der Regelung von 2017 ist, dass sowohl Escort-Unternehmen als auch selbständig Arbeitende ihre Tätigkeit anmelden müssen. Im Rahmen der Registrierung bei der zuständigen Behörde findet ein Aufklärungsgespräch über die Rechte und Pflichten statt. Hier weitere Details kurz zusammengefasst:
- Im Rahmen der Anmeldung findet auch eine Gesundheitsberatung statt
- Ist diese erfolgt, kann eine Anmeldebescheinigung mit Lichtbild ausgestellt werden
- Gültigkeit bei Prostituierten bis 21 Jahre: 1 Jahr
- Bei älteren Personen 2 Jahre
- Für Verlängerung Gesundheitsberatung jährlich (unter 21 Jahren halbjährlich) vorgesehen
Auch für das Gewerbe an sich hat sich einiges geändert. Das Betreiben von Escort-Services muss nun ähnlich wie im Gastgewerbe behördlich beantragt werden. Dafür ist es notwendig, ein schlüssiges Betriebskonzept vorzulegen. Der Bewerber wird dabei genau überprüft, es wird eine Auskunft im Bundeszentralregister eingeholt.
Außerdem wir geprüft, ob der Antragsteller in den letzten fünf Jahren gegen Gesetze verstoßen hat. Besonderes Augenmerk legen die Behörden dabei zum Beispiel auf Vergehen wie Geldwäsche, Betrug, Vorkommnisse, die gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen und sexuelle Angriffe. Wer sich nicht an die Vorschriften des ProstSchG hält, riskiert Strafen von bis zu 50.000 Euro. Eine der am meisten umstrittenen Regelungen des Gesetzes ist allerdings die Kondompflicht.
Welche Auswirkungen hat das Gesetz?
Die Maßnahmen des neuen ProstSchG sollen dafür sorgen, dass die Angestellten in dem Gewerbe besser geschützt sind. Das zeigen auch die vorgeschrieben, regelmäßig stattfindenden Gesundheitsberatungen. Allerdings kam es in der Vergangenheit immer wieder zur Ansteckungen mit Geschlechtskrankheiten. Mit der Kondompflicht wollte der Gesetzgeber Escort-Damen vor gefährlichen Erkrankungen schützen.
Darüber hinaus soll diese Regelung auch Kunden Sicherheit geben. Schließlich sind die Gesundheitsberatungen nur halbjährlich oder jährlich vorgesehen. Kommt es währenddessen zu einer Ansteckung, sind zahlreiche Kunden in Gefahr. Viele Prostituierte waren bei der Einführung des Gesetzes jedoch nicht nur wegen der Regelung betreffend der Kondome besorgt.
Vielmehr machte man sich in der Branche auch Gedanken darüber, was mit den heiklen Daten passiert. Schließlich gibt nicht jede Prostituierte ihren Beruf der breiten Öffentlichkeit preis. Ganz im Gegenteil, einige führen sogar ein wahres Doppelleben und möchten alles dafür tun, dass Freunde und Verwandte nichts davon erfahren.
Die Kondompflicht und ihre Auswirkungen
Kondome sind bei vielen Männern nicht besonders beliebt. Das gibt sowohl beim gewerblichen Geschlechtsverkehr als auch bei der Liebe mit der Partnerin. Viele bemängeln, dass sie durch das Tragen eines Kondoms weniger spüren. Ein Grund dafür liegt in der Herstellung: Die Standardmaße von rund 17 Zentimeter Länge und 10,5 Zentimeter Umfang sind für den Durchschnittsbürger nämlich zu groß.
Daher ist das Feeling deutlich eingeschränkt und man hat darüber hinaus ständig das Gefühl, die Gummihülle würde rutschen. Abhilfe schaffen kürzere Modelle zum Beispiel mit nur 14,6 Zentimeter Länge. Ein weiterer Punkt, warum viele Kunden von Escort-Services Kondome immer noch ablehnen ist, dass das Liebesspiel durch das Überziehen unterbrochen ist.
Sie riskieren lieber, sich mit einer Geschlechtskrankheit anzustecken als die wenigen Sekunden in Kauf zu nehmen, die das Anlegen eines Kondoms bei Geübten dauert. Eine generelle und genaue Überprüfung der Einhaltung der Kondompflicht ist schier unmöglich. Die Polizei checkt jedoch in vielen Bundesländern, ob Prostituierte ungebrauchte Kondome mit sich führen. Egal ob beim One-Night-Stand im privaten Bereich oder beim gewerblichen Sex mit Prostituierten, jedem sollte seine Gesundheit so wichtig sein, dass man von sich aus auf Kondome nicht verzichtet.
Mehr Spaß mit Spezialkondomen
Liebe mit Kondom muss nicht lusttötend sein, wenn man das Überstreifen in das Liebesspiel einbezieht. Außerdem gibt es auf dem Markt bereits zahlreiche Modelle mit Spezialeffekten, die das Gefühl sogar verbessern. Nicht nur, dass es Kondome in allen nur erdenklichen Farben gibt, auch Noppen und Rillen verändern den Tragekomfort.
Dank eingearbeiteter Rippen wird Sex noch einmal intensiver empfunden. Zu den Spezialanfertigungen gehören auch Kondome mit Geschmack. Egal ob Banane, Erdbeere oder ein anderer Duft, diese Modelle machen das Liebesspiel zu einem Erlebnis für alle Sinne. Auch Kaffee und Schokolade sind im Angebot. Wer lieber normale Kondome verwendet und das Liebesspiel dennoch mit einem ausgefallenen Duft erleben möchte, greift am besten zu aromatisiertem Gleitgelt.
Außerdem gibt es am Markt auch Kondome, die mit lustfördernden Stoffen versehen sind. Durch die Spezialbeschichtung wird die Blutzirkulation angeregt und es kommt zum spürbar intensiveren Kontakt. Hauchdünne und gefühlsechte Kondome sind ebenfalls erhältlich und sind beim Tragen kaum zu bemerken. Wer seiner Phantasie freien Lauf lässt, wird erleben, dass die Kondompflicht für Escort sogar ganz neue Möglichkeiten eröffnet. Mit Spezialkondomen kann man dem Liebesspiel eine ganz besondere Note verleihen.